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Versicherungs­lexikon

In unserem Versicherungslexikon finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu den wichtigsten Versicherungsbegriffen.

Falls Sie den gesuchten Begriff nicht finden, schauen Sie in unsere  FAQ oder nutzen Sie unseren Chat.

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  • Schwere Erkrankung
    Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie gezwungen sind, Ihre Reise abzubrechen oder zu unterbrechen.
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  • Tod
    Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben während Ihrer Reise.
  • Quarantäne
    Sie oder Ihre Reisebegleitung werden während Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit (bei einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit, z. B. COVID-19, gelten besondere Voraussetzungen).
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, zum Zeitpunkt Ihrer Reise an einem Gerichtstermin teilzunehmen.
  • Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
  • Ihr Beförderungs-Unternehmen kann Sie wegen bestimmten Ereignissen nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit an Ihr ursprünglich vorgesehenes Reiseziel bringen.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung sind als Ersthelfer tätig. Sie werden in dieser Eigenschaft während der Reise zum Einsatz gerufen, weil sich ein Unfall oder Notfall (einschließlich einer Naturkatastrophe) ereignet hat. 
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung befinden sich in einem entführten Flugzeug, Zug, Fahrzeug oder Schiff. 
  • Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied werden als Mitglied der Bundeswehr versetzt / abgeordnet oder der Urlaubsstatus wird geändert. Ausgenommen davon sind Änderungen aufgrund von Kriegs- oder Disziplinarmaßnahmen. 
  • Sie versäumen mindestens 50 % der Dauer Ihrer Reise aufgrund einer Verspätung eines Beförderungs-Unternehmens, eines Streiks, einer Naturkatastrophe, gesperrter oder unpassierbarer Straßen infolge von Unwetter, verlorener oder gestohlener Reisedokumente, die benötigt werden und nicht rechtzeitig vor der Fortsetzung Ihrer Reise wiederbeschafft werden können oder aufgrund innerer Unruhen. 
  • Ein Beförderungs-Unternehmen verweigert Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung die Beförderung aufgrund des Verdachts, dass Sie oder Ihre Reisebegleitung an einer ansteckenden Krankheit leiden (einschließlich einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19). Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie sich weigern, die Regeln oder Anforderungen für die Reise bzw. Einreise in Ihr Zielland einzuhalten bzw. diese missachten.
  • Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein. 
  • Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar. 
  • Für Ihre Reise außerhalb des Landes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, hatten Sie die Unterbringung bei Familienmitgliedern geplant. Diese können Sie jedoch nicht aufnehmen, weil ein Mitglied dieses Haushalts verstorben oder schwer erkrankt ist oder verletzt wurde. 
  • Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an, während Sie sich auf Ihrer Reise befinden.
  • Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug Ihrer Reisebegleitung hat während Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne und ist nicht mehr fahrbereit. 
  • Das Fahrzeug, das während Ihrer Reise als Hauptbeförderungsmittel dient, wird gestohlen.

Der Eintritt eines der oben aufgeführten Ereignisse ist im Versicherungsfall durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, etc.) nachzuweisen.

Folgende Unterlagen sind bei Reiseabbruch vorzulegen: Reisebestätigung, Versicherungs-Nachweis,  Nachweis zum Eintritt des Versicherungsfalls, Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht genutzten Leistungen, Belege über zusätzliche Rückreisekosten.

 

Der Betrag, der für eine bestimmte Dienstleistung in einem bestimmten geografischen Gebiet berechnet wird, maximal die landesüblichen Sätze. Maßgeblich sind die Verfügbarkeit und der Schwierigkeitsgrad der Dienstleistung, die Verfügbarkeit der benötigten Teile / Materialien / Zubehörteile / Ausrüstung sowie die Verfügbarkeit entsprechend qualifizierter und lizenzierter Dienstleistungs-Anbieter.
Als Eingriff von Hoher Hand sind behördliche Verfügungen zu verstehen, z. B. Verweigerung der Einreise auf Grund von Passformalitäten.
Eine Aktivität, bei der Gurte, Seile, Sicherungen, Steigeisen oder Eispickel verwendet werden. Nicht eingeschlossen ist hierbei das überwachte Klettern auf künstlichen Oberflächen, die für das Freizeitklettern bestimmt sind.
Kuraufenthalte können wie Urlaubsreisen versichert werden. Bei Abbruch eines Kuraufenthaltes werden die anteilig nicht genutzten Leistungen erstattet, wenn eine Reise-Abbruchversicherung abgeschlossen wurde. Die Stornierung einer Reise wegen der Zuteilung eines Kuraufenthaltes ist kein versichertes Ereignis.
Medikamente und medizinische Ausrüstung / Zubehör sind im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung nicht versichert.
Versicherungs-Beiträge unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Sie sind daher nicht vorsteuerabzugsfähig.
Miles & More-Tickets sind nicht versicherbar.
Nahverkehrs-, Pendler- oder städtische Verkehrsmittel (z. B. S-Bahn, Stadtbus, U-Bahn, Fähre, Taxi, gebuchte Fahrer oder andere Verkehrsmittel), die Sie oder Ihre Reisebegleitung weniger als 150 Kilometer (Luftlinie) weit befördern.
  • Versicherte Ereignisse, die dem Reiseantritt entgegenstehen können:
  • Schwere Erkrankung
    Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind.
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  • Tod
    Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben nach dem Inkrafttreten Ihrer Versicherung und vor Beginn Ihrer Reise.
  • Quarantäne
    Sie oder Ihre Reisebegleitung werden während Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit, (bei einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit, z. B. COVID-19, gelten besondere Voraussetzungen).
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung sind am Abreisetag in einen Verkehrsunfall verwickelt.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Reise an einem Gerichtstermin teilzunehmen.
  • Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
  • Ihr Beförderungs-Unternehmen kann Sie wegen bestimmten Ereignissen nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit an Ihr ursprünglich vorgesehenes Reiseziel bringen.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden nach dem Abschluss Ihrer Versicherung von einem aktuellen Arbeitgeber gekündigt.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung nehmen nach Abschluss Ihrer Versicherung ein festes, bezahltes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf, das eine Anwesenheit am Arbeitsplatz während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums erforderlich macht.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen den Hauptwohnsitz dauerhaft um mindestens 150 Kilometer verlagern, weil der Arbeitgeber Sie bzw. Ihre Reisebegleitung versetzt hat. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie wegen der Versetzung Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten umziehen müssen.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung sind als Ersthelfer tätig. Sie haben in dieser Eigenschaft während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz, weil sich ein Unfall oder Notfall (einschließlich einer Naturkatastrophe) ereignet hat.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen zum geplanten Zeitpunkt Ihrer Reise an einem Adoptionstermin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens teilnehmen.
  • Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied werden als Mitglied der Bundeswehr versetzt / abgeordnet oder der Urlaubsstatus wird geändert. Ausgenommen davon sind Änderungen aufgrund von Kriegs- oder Disziplinarmaßnahmen.
  • Eine für die Einreise in ein Zielland notwendige Impfung kann bei Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden.
  • Ihre für die Reise erforderlichen Reisedokumente oder die Ihrer Reisebegleitung werden gestohlen.
  • Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung wird von den Behörden des Ziel- oder Transitlandes ein Touristenvisum verweigert.
  • Sie stellen nach Abschluss der Versicherung fest, dass Sie schwanger sind.
  • Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein.
  • Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
  • Für Ihre Reise außerhalb des Landes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, hatten Sie die Unterbringung bei Familienmitgliedern geplant. Diese können Sie jedoch nicht aufnehmen, weil ein Mitglied dieses Haushalts verstorben oder schwer erkrankt ist oder verletzt wurde.
  • Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an, die innerhalb von 24 Stunden vor Ihrem Abreise-Datum in Kraft tritt.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung trennen sich offiziell / rechtsverbindlich oder werden am oder nach dem Versicherungs-Beginn, jedoch vor Ihrem geplanten Abreise-Datum, rechtskräftig geschieden.
  • Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug Ihrer Reisebegleitung hat auf dem Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne.
  • Das Fahrzeug, mit dem Sie oder Ihre Reisebegleitung zum Ausgangspunkt Ihrer Reise fahren wollten oder das während Ihrer Reise das Hauptbeförderungsmittel sein sollte, wird gestohlen.
  • Sie sind Schüler:in / Student:in an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht oder erreichen das Klassenziel nicht, um in die nächste Klassenstufe vorzurücken.
  • Sie haben eine mehrtägige Reise gebucht oder sich vor Ihrem Abreise-Datum zu einer mehrtägigen Veranstaltung angemeldet, die Hauptzweck Ihrer Reise ist. Ihr Reiseveranstalter oder der gewerbliche Anbieter der Veranstaltung storniert diese aufgrund einer Naturkatastrophe oder eines Unwetters.
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden schwer krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich schwer. Deshalb sind Sie oder Ihre Reisebegleitung nicht mehr in der Lage, an der Aktivität, die den Hauptzweck Ihrer Reise darstellt, teilzunehmen. (Im Rahmen der Sport- & Aktiv-Versicherung.

Der Eintritt eines der oben aufgeführten Ereignisse ist im Versicherungsfall durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Bescheinigung des Arbeitgebers, Kopie des Arbeitsvertrages etc.) nachzuweisen. Zu allen Bedingungen und Ausschlüssen lesen Sie bitte die  Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen.

Folgende Unterlagen sind bei Reiserücktritt vorzulegen: Reisebestätigung, Versicherungs-Nachweis, Nachweis zum Eintritt des Versicherungsfalls, Stornokosten-Rechnung mit Zahlungsnachweis.

Für Reisen in Länder, für die das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, gilt Folgendes: Der Schaden darf nicht direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen. 

Für welche Länder das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn

  • sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
  • eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht behandelt wurde. 

Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.


Eine Erkrankung ist schwer, wenn

  • die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder
  • bei nicht mitreisenden Familienmitgliedern Ihre Anwesenheit erforderlich ist.

Die Erkrankung muss vor der Stornierung ärztlich attestiert sein.


Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn

  • sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt.
  • Der Schub oder die Verschlechterung einer chronischen psychischen Erkrankung ist versichert, wenn die letzte Behandlung mindestens drei Jahre vor Abschluss der Versicherung stattfand. 

Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.


Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn

  • sie stationär behandelt wird oder
  • sie von einem Facharzt für Psychiatrie vor Stornierung attestiert wird oder
  • von Ihrem Krankenversicherer eine ambulante Psychotherapie genehmigt wird.