Schon ab:€ 6,-
Reiserücktrittsversicherung
Was mache ich, wenn ich vor meiner Reise krank werde oder einen Unfall habe?
Grundsätzlich haben Sie mit der Buchung der Reise ein Vertragsangebot abgegeben, an das Sie gebunden sind. Allerdings haben Sie das Recht auf Reiserücktritt. Sie können also jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen von Ihrer Buchung zurücktreten.
In Deutschland und auch im Ausland hat jeder Anbieter von Pauschalreisen, Hotels, Ferienwohnungen, Mietwägen usw. das Recht, Stornokosten zu verlangen. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher werden die Kosten bei Stornierung der Reise. Krankheit oder Unfall können Gründe für die Stornierung einer Reise sein.
Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten: schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab!
Eine Reiserücktrittsversicherung von Allianz Global Assistance sichert dieses Risiko ab und greift auch bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die nicht mitfahren. Wenn Sie noch sicherer sein möchten, schützen wir Sie auch vor Kosten bei Reiseabbruch und Umbuchung oder inkludieren eine Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie öfter verreisen lohnt sich für Sie eine Jahres Reiserücktrittsversicherung. Damit sind Sie ein ganzes Jahr abgesichert und müssen nicht vor jeder Reise an eine Reiserücktrittsversicherung denken. Bei jeder Reiserücktrittsversicherung ist außerdem die Reise-Assistance mit schneller Hilfe rund um die Uhr enthalten.
Vergleichen Sie jetzt die Produkte und wählen Sie die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung:
Jahres Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Versicherte Ereignisse
Umstände, die dem Reiseantritt oder einer planmäßigen Beendigung der Reise entgegenstehen, weil die versicherte Person oder eine Risikoperson davon betroffen ist können sein:
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impf-Unverträglichkeit
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
- Unerwartete Aufnahme des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Nichtversetzung eines Schülers
- Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei Fragen zur Reiserücktrittsversicherung und auch bei Fragen rund um das Thema Reiseschutz können Sie sich gerne unter 089.6 24 24-460 an unser Service Center wenden.
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