Reiseschutz

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Reiseversicherungen

Die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier schnell und kompetent beantwortet. Für weitergehende Auskunft kontaktieren Sie bitte unser Service-Center von Mo – Fr 08:30 – 19:00 Uhr und Sa 09:00 – 14:00 Uhr unter der Nummer 089-624-24-460.

Fragen

 

 

FAQ mit Antworten 

Wann kann ein Familientarif abgeschlossen werden?

Familienprämien und Paarprämien sind gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.
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Für welche Länder ist der Europa-Tarif gültig?

Der Europa-Tarif gilt in allen europäischen Ländern, den kanarischen Inseln sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien, Marokko). Die östliche Grenze für den Europa-Tarif ist der Ural (Fluss und Gebirge).
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Wer/Was ist eine Risikoperson?

Risikopersonen sind Personen (z.B. Angehörige, Lebensgefährte), die neben dem versicherten Kunden auch einen Versicherungsfall auslösen können. Wenn maximal 4 Personen gemeinsam reisen und versichert sind, besteht – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – gegenseitiger Versicherungsschutz.
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Was ist zu tun, wenn man vor der Reise erkrankt?

Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Das Prinzip der „Hoffnung auf Heilung“ ist nicht mitversichert, d.h.: Nicht abwarten und hoffen, dass sich der Zustand bessert.
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Wie kurzfristig kann man eine Reiserücktritt-Versicherung abschließen?

Der Versicherungsabschluss sollte bei Buchung der Reise (Datum der Buchungsbestätigung) erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen.
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Was bezeichnet man als Reisegepäck und was ist davon versicherbar?

Zum versicherten Reisegepäck gehört das gesamte persönliche Reisegepäck, also aufgegebenes Gepäck, Handgepäck und alle am Körper getragenen Dinge.
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Welche Einschränkungen gibt es im Versicherungsschutz? / Was muss ich beachten?

  • Sportgeräte: Motorgetriebene Fahrzeuge sind als Sportgerät nicht versichert. Auch Sportgeräte, die vor Ort ausgeliehen werden, sind nicht versichert.
  • Foto- und Filmgeräte dürfen im Wert nicht mehr als bis zu 50% der abgeschlossenen Versicherungssumme betragen und müssen gesichert aufbewahrt werden.
  • Schmuck wird mit maximal bis zu 50% der abgeschlossenen Versicherungssumme ersetzt. Der Schmuck ist nur bei der Aufbewahrung im Safe, sicher verwahrt im Handgepäck (nicht im aufgegebenen Gepäck) oder am Körper tragend, versichert.
  • Brillen und Kontaktlinsen werden bis zu € 250,- je Versicherungsfall ersetzt.
  • Laptops sowie alle EDV-Geräte samt Zubehör und Software sind nicht versichert.
  • Handys sind bis max. € 250,- je Schadenfall versichert.

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Krank im Ausland – wie lange besteht Versicherungsschutz?

Sie sollten beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherung prüfen, ob die so genannte Nachhaftung gedeckt ist. Dies ist leider nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, denn oft ist der versicherte Zeitraum zu kurz bemessen. Bei ELVIA Reiseversicherungen werden die Kosten der Heilbehandlung über das Ende der versicherten Reise hinaus bis zum Tag der Transportfähigkeit erstattet. Die ELVIA Reiseversicherungspakete enthalten übrigens mit der Reise-Krankenversicherung immer die wertvollen Assistance Plus Leistungen, bei denen im Ernstfall auch die Organisation und die Kosten für einen Rücktransport übernommen werden.
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Reiseschutz über Kreditkarte absichern?

Die Zahlungsmittelfunktion von Kreditkarten ist auf Reisen in der Tat unverzichtbar. Der Reiseversicherungsschutz ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Zumeist beinhalten Kreditkarten nur "Ausschnittdeckungen", versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reise-Krankenversicherung. Fast immer gilt der Schutz nur bei Einsatz der Karte. Zum Beispiel leistet die Unfallversicherung nur dann, wenn Sie auch mit der Karte bezahlt haben. Was aber tun Sie, wenn ein Taxi, das Sie ja meistens nur bar zahlen können, einen Unfall hat? Prüfen Sie auch, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt, oder ob auch Mitreisende oder Angehörige, wie zum Beispiel Kinder, geschützt sind. Die Bedingungen der Kartenanbieter können sich je nach Angebot von Reise zu Reise ändern. Verzichten Sie also keinesfalls auf die professionelle Beratung, damit Sie den für Ihre Situation und Ihren Urlaub passenden Reiseversicherungsschutz haben.
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Welcher Impfschutz auf Ferienreisen?

Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit Reisen entstehen überwiegend durch eigenes Fehlverhalten – und das können Sie durch gezielte Information vor Urlaubsbeginn vermeiden. So kann beim Centrum für Reisemedizin in Düsseldorf unter der Telefonnummer 0190 / 883 883 gegen Gebühr (1,86 Euro/Min.) telefonischer Rat eingeholt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, unter 0211 / 90 42 90 ebenfalls gegen Gebühr einen so genannten Reise-Gesundheitsbrief anzufordern. Er wird individuell für Ihre Reise erstellt und gibt Ihnen zum Beispiel Auskunft über Impfvorschriften Ihres Reiselandes, die dortigen Hygieneverhältnisse und die sinnvolle Ausstattung der Reiseapotheke. Bei www.travelmed.de finden Sie ferner Informationen, welche Ärzte und Apotheken an Ihrem Heimatort oder in Ihrer näheren Umgebung sich auf reisemedizinische Beratung spezialisiert haben.
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Gibt es Reiseschutz in letzter Minute?

Idealerweise schließen Sie gleich bei der Reisebuchung auch Ihre Versicherung ab. Sollten Sie dies versäumt haben, können aber alle wichtigen Reiseversicherungen – außer der Reiserücktritt-Versicherung – noch unmittelbar vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Besonders empfehlenswert ist eine Reise-Krankenversicherung, die bei ELVIA immer umfassende Assistance Plus-Leistungen beinhaltet. Diese Versicherung erspart Ihnen im Ernstfall viele tausend Euro für einen eventuellen Rücktransport oder für Arzthonorare, die gesetzlich Versicherte meist direkt vor Ort bezahlen müssen und später nicht immer erstattet bekommen. Am besten schließen Sie gleich ein Reiseversicherungspaket ab: Dann können Sie unbesorgt ins Flugzeug steigen – wenn Sie beim Packen sonst nichts vergessen haben.
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Hausrat- oder Reisegepäck-Versicherung?

Die Hausratversicherung ist keineswegs ein Ersatz für die Reisegepäck-Versicherung. Nur eine Reisegepäck-Versicherung bietet speziellen Schutz gegen typische Reiserisiken. Während Ihre Hausratversicherung ausschließlich Schäden ersetzt, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, sind über die Reisegepäck-Versicherung auch urlaubstypische Risiken wie z. B. der „einfache“ Diebstahl oder der so genannte „Trickdiebstahl“ versichert. Sollte Ihnen in einem der schönen Cafés Veronas unbemerkt die Handtasche gestohlen oder aus Ihrem Hotelzimmer mit einem Zweitschlüssel ein Koffer gestohlen werden, dann gilt dies für Ihre Reiseversicherung immer als Schadensfall – nicht aber für Ihre Hausratversicherung. Darüber hinaus deckt die Reisegepäck-Versicherung auch den Diebstahl von Gepäck aus dem Auto (mit Ausnahme bestimmter Tageszeiten) - im Gegensatz zur Hausratversicherung. Tipp: Erstellen Sie eine Liste aller mitgeführten Teile und rechnen Sie für die Ermittlung der nötigen Versicherungssumme realistisch den Wert des gesamten Gepäcks hoch.
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Welche Versicherung schließe ich als Ausländer für Reisen nach Deutschland ab?

Ausländische Staatsbürger schließen den ELVIA Incoming-Krankenschutz vor der Einreise nach Deutschland ab (spätestens 2 Werktage nach Einreise). Die maximale Versicherungsdauer beträgt 3 Monate. Änderungen oder Erstattungen sind nur vor Reisebeginn möglich! Achtung: Versicherungsschutz besteht nur für während der Reise/nach Abschluss des Versicherungsvertrages akut auftretende Krankheiten, mit deren Behandlungsbedürftigkeit der Reisende nicht rechnen konnte.
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Was ist ein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil des Versicherten an den durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsfall. Er kann bei vielen Versicherungen gegen Aufpreis auf die Versicherungsprämie abgewählt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Reise-Assistance und Assistance Plus?

Alle ELVIA Reiseversicherungen beinhalten mit der Reise-Assistance eine Hotline, die weltweit und rund um die Uhr für Sie Hilfe bei Notfällen im Ausland bietet und organisiert. Alle ELVIA Reise-Krankenversicherungen beinhalten zusätzlich wertvolle Assistance Plus Leistungen: Neben den Kosten der medizinisch notwendigen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports werden beispielsweise Taxi- und Unterbringungskosten für einen Angehörigen des erkrankten Reisenden übernommen.
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