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Schadenmeldung

Ihren Schaden können Sie online bei uns einreichen - das geht schnell und unsere Mitarbeiter können sich umgehend um Ihren Fall kümmern.

Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Reise wie geplant antreten können?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere telefonische Stornoberatung.

Sie haben bereits einen Schaden gemeldet und haben Fragen dazu?

Dann nutzen Sie bitte unser Formular für Rückfragen zum Schadenfall!

Online Schadenmeldung

Hier finden Sie Online-Formulare für Ihre Schadenmeldung. Einfach ausfüllen und abschicken:

Online Schadenmeldung Reiserücktritt und Reiseabbruch
Online Schadenmeldung Reise-Krankenversicherung
Online Schadenmeldung Reisegepäck

Schadenformulare zum Download

Sie wollen Ihre Daten nicht online übermitteln oder wir bieten das gewünschte Formular nicht als Online Schadenmeldung an? Hier finden Sie alle Formulare als PDF zum Download.
Einfach
am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an AGA International S.A. senden.

Schadenformular Reiseunfall-Versicherung
Schadenformular Reisehaftpflicht-Versicherung
Schadenformular CDW (Selbstbehalt-Ausschluss)
Schadenformular CDW (Selbstbehalt-Reduzierung)

Schadenformular Reiserücktritt und Reiseabbruch
Schadenformular Reise-Krankenversicherung
Schadenformular Reisegepäck

Bitte beachten Sie: Um die Schadenformulare anschauen zu können, benötigen Sie Adobe Acrobat Reader. Sollten Sie dieses Programm noch nicht auf Ihrem Rechner haben, können Sie es auf www.adobe.com kostenlos herunterladen.

Postanschrift:
AGA International S.A.
Niederlassung für Deutschland
Schadenabteilung
Ludmillastr. 26
81543 München

Hinweise zum Schadenfall

Worauf Sie achten müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie sich im Notfall verhalten sollten:

Frage: Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Antwort: Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege). Bitte reichen Sie uns Ihre Schadenmeldung mit den entsprechenden Nachweisen unverzüglich ein.

Frage: Wie gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können?
Antwort: Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis in Frage gestellt, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und Allianz Global Assistance unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. Allianz Global Assistance ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.    
Dazu benötigen wir:

  • Das ausgefüllte Schadenformular Reiserücktritt und Reiseabbruch
  • Die ursprüngliche Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis. 
  • Die Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters. 
  • Bei Flugtickets fordern Sie bitte bei der Airline/dem Reisebüro die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte. 
  • Einen Schadennachweis, z.B. ein ärztliches Attest auf unserem Vordruck (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund); bei anderen versicherten Ereignissen einen geeigneten Nachweis.

ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt Allianz Global Assistance nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere telefonische Stornoberatung. 

Frage: Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? 
Antwort: Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Notruf-Zentrale der Allianz Global Assistance, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann. Sie erreichen uns rund um die Uhr:
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 403 
Fax +49 (0) 89 6 24 24 - 246    
Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte Originalrechnungen und/oder -rezepte ein. Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.    
Wichtig: Reichen Sie mit der Schadenmeldung den Versicherungsschein / Prämienrechnung oder die Reisebestätigung mit Nachweis des Versicherungsabschlusses ein! 

Frage: Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird?
Antwort: Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen schriftlich nachmelden.   
Wichtig: Die Fluggesellschaften und die Bahn stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei Allianz Global Assistance einreichen müssen. Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der Schadenmeldung zu erhalten.   
Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle, notfalls bei der Polizei am Heimatort. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.